Du bist lizenzierter Privatpilot oder Privatpilotin und möchtest deine Gebirgsflugkenntnisse erweitern? Die Schweiz schreibt Helikopterpiloten und Helikopterpilotinnen für Landungen über 1'100 Metern eine Gebirgslandeausbildung vor. Diese wird mit dem Eintrag MOU in deiner Lizenz deine Berechtigungen als Helikopterpilot und Helikopterpilotin erweitert.
Mit der Gebirgsausbildung lernt man nicht nur das Landen auf anspruchsvollen Gletscherplätzen, sondern wird auch im Umgang mit der zur Verfügung stehenden Leistung des Helikopters sensibilisiert. Durch die Gebirgsnähe unserer Standorte kann diese Ausbildung speditiv und kostengünstig durchgeführt werden.
Nach der bestandenen BAZL-Prüfung erlangt der Kandidat einen MOU-Eintrag in einer nationalen Lizenz, da die EASA diese Ausbildung (noch) nicht vorgesehen hat. Dieser Eintrag ist weltweit einzigartig und zeugt von einer fundierten Weiterbildung jedes Piloten. Für einen CPL(H)-Piloten in der Schweiz ist diese Ausbildung unabdingbar. Nach absolvierter Ausbildung ist der Pilot berechtigt, bei Arbeitsflügen Landungen auf jeglichen Höhen durchzuführen und bei touristischen Flügen wie Heliskiing alle Gebirgslandeplätze in der Schweiz anzufliegen.
Die Ausbildung beginnt mit Gebirgslandungen in voralpinen Regionen bis 2000 m, um taktische Anflüge und Landungen in grösserer Höhe zu erlernen. Anschliessend werden offizielle Gebirgslandeplätze im Hochgebirge (bis 4100 m) angeflogen. Dabei wird der Fokus auf die verminderte Leistungsfähigkeit des Triebwerks im Zusammenhang mit der geringeren Luftdichte und den zum Teil anspruchsvollen Meteoverhältnissen gelegt.
Wie gelange ich zum Gebirgspiloten
Voraussetzungen:
gültige Lizenz (PPL / CPL)
Medical 1,2 oder LAPL
mind. 100 Stunden Gesamterfahrung bei der Prüfung
Ausbildungsinhalt:
Theorie: 5 bis 10 Stunden
mind. 50 Landungen < 2000 m
mind. 150 Landungen auf 20 verschiedenen offiziellen Gebirgslandeplätzen, davon mind. 10 verschiedene Plätze und 50 Landungen > 2700 m
BAZL Prüfung
Aufwand: ca. 25 bis 30 Flugstunden
Berechtigung: Der Lizenzträger hat die Berechtigung private Gebirgslandungen auf offiziellen Gebirgslandeplätzen in der Schweiz durchzuführen.
Gültigkeit MOU:
MOU als Lizenzeintrag verfällt nicht
Damit die Berechtigung für Passagierflüge mit Landungen im Gebirge erfüllt ist, muss der Pilot innerhalb der letzten 12 Monaten 50 MOU-Landungen nachweisen oder einen jährlichen MOR Check (Mountain Recurrency Check) mit einem MOU FI absolvieren.